Erläuterungen |
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| Workshop: Erstellen von EX-Schutz- Dokumenten insbes. für Abscheider-Anlagen und Tankstellen (§ 6 BetrSichV),
Lehrgangsgebühren: Anmeldung ... EUR 252,10 zzgl. 19 % MwSt. Lehrgänge Erstellen von EX-Schutz- Dokumenten insbes. für Abscheider-Anlagen und Tankstellen (§ 6 BetrSichV), Der Gesetzgeber fordert in § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass der Betreiber (Arbeitgeber) beim Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (kurz: g.e.A.) unabhängig von der Zahl der Beschäftigten ein Explosionsschutzdokument zu erstellen hat. Das Dokument zeigt auf, dass mögliche Explosionsgefahren ermittelt und bewertet wurden. Weiterhin dient es der Aufzeichnung notwendiger Schutzmaßnahmen und der räumlichen Einteilung des Arbeitsbereiches in Zonen, in denen Zündquellen zu vermeiden sind. Bei Abscheider- Anlagen für Leichtflüssigkeiten ist in der Regel vom Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre auszugehen, d.h. ein Explosionschutzdokument ist erforderlich.Dieser eintägige Workshop vermittelt die nötigen Fachkenntnisse zur Erstellung eines EX-Schutz- Dokuments, insbes. für Abscheider-Anlagen und Tankstellen (§ 6 BetrSichV), Anlagen, Geräte und Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen werden gemäß der BetrSichV als überwachungsbedürftige Anlagen bewertet und müssen in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Jahre) durch eine »Befähigte Person« überprüft werden. Diese Prüfprotokolle und das Ex-Schutz-Dokument sind dem Fachkundigen bei der Generalinspektion der Abscheider-Anlage neben dem Wartungsbuch vorzulegen. Die Veranstaltung ist als Fachgespräch konzipiert. Dabei wird den Teilnehmenden ausreichend Gelegenheit geboten, ihre Erfahrungen aus dem Tagesgeschäft einzubringen und konkrete Praxisfälle mit den Referenten und den übrigen Teilnehmenden zu erörtern. Teilnahmevoraussetzungen Ingenieur/-in, Naturwissenschaftler/in oder Fachkund/ige n. DIN 1999-100/ DIN 4040-100 sowie mehrjährige Berufserfahrung mit Abscheideranlagen, Lehrgangsleiter Dipl.-Ing. Friedr.-W. LAUBE, öbuv Sachverst. in Genehmigungsv. im Bereich Wasser WGH/VAwS- Sachverständiger Sicherheitsingenieur VBI . |


Bei Abscheider- Anlagen für Leichtflüssigkeiten ist in der Regel vom Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre auszugehen, d.h. ein Explosionschutzdokument ist erforderlich.
Dipl.-Ing. Friedr.-W. LAUBE,